Holz statt Heizöl und Flüssiggas?

Quartierskonzept und Sanierungsmanagement

Eine Potenzialanalyse nach Förderprogramm 432 Energetische Stadtsanierung der KfW. Schwerpunkt war die Identifikation und Entwicklung regionaler und sozialverträglicher Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Quartierstreue.

Die Biogasanlage in der Region könne als Energielieferant genutzt werden.

Der Brennstoffeinsatz aller Gebäude für Raumwärme und Warmwasser ist nicht leitungsgebunden, da keine dezentrale Wärmenetzinfrastruktur vorhanden ist. Die Gebäude werden vorwiegend mit Heizöl und Flüssiggas beheizt. Daraus folgt ein überdurchschnittlicher Primärenergieeinsatz und hohe Treibhausgasemissionen. Mit Blick auf die Klimaschutzziele des Bundes herrscht diesbezüglich im Ort ein großer Handlungsbedarf. Auf den Gebäuden lastet dementsprechend ein hoher Sanierungsdruck. Durch die Kombination aus energetischer Modernisierung sowie gemeinschaftlicher Maßnahmen konnte aufgezeigt werden, dass ein sozialverträglicher Umbau des Energiesystems möglich ist. Der Schwerpunkt lag daher auf der Ermittlung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, der E-Mobilität bis hin zum genossenschaftlichen Betrieb eines Wärmenetzes.

Vorstand und Aufsichtsrat nach der Gründung vor einer exemplarischen Wärmeübergabestation
Vorstand und Aufsichtsrat der Energie- & Wärmenetz Rastorf eG i.G.

Im Rahmen der Quartierskonzeptentwicklung entstand die Idee eines Wärmenetzes im Ort. Bereits zum Ende des Konzeptes wurde die Energie- und Wärmenetz Rastorf eG i.G. mit dem Ziel der Umsetzung des Netzes gegründet. Bei der Gründung wurden 31 Genossen gelistet.

Geplant ist es, das Netz über eine Pyrolyseanlage mit Wärme zu versorgen. Die Pyrolyseanlage wird mit fester Biomasse (Holz) betrieben. Dadurch entsteht eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung in Rastorfer Passau.

Die Grundzüge des Leitungsverlaufes im Ort sowie dem Standort der Energiezentrale stehen bereits fest. Es gibt noch Ideen der Optimierung bei der Verlegung einzelner Hauptleitungssegmente in privatem Grund. Diese sind jedoch noch nicht verbindlich.