13.06.2019

Richtlinie zur Förderung nachhaltiger Wärmeversorgungssysteme seit 12. Juni 2019 in Kraft!

Für die Umstellung der Energieversorgung auf CO2-freie Technologien zur Erreichung der Klimaziele von Paris sind insbesondere hohe Investitionen in neue Wärmeversorgungssysteme erforderlich. Das Land Schleswig-Holstein hat sich daher entschlossen mit der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger Wärmeversorgungssysteme ein Anreiz für Wärmenetzprojekte zu setzen.

Ziel der Förderung ist die objektübergreifende Umsetzung und Unterstützung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Wärme- und Kälteversorgung. Da die Etablierung von energieeffizienten Wärmenetzen, insbesondere unter der Nutzung von Solarthermie,
Geothermie und industrieller Abwärme, noch finanzielle Unterstützung benötigt, bedarf es zusätzlicher Investitionsanreize. Wärmenetze sollen über mehrere Jahrzehnte betrieben werden und bedürfen daher einer optimalen Planung, welche langfristig den Einsatz Erneuerbarer Energien ermöglicht.

Zuwendungsfähig sind die mit dem Gesamtprojekt im Zusammenhang stehenden, für die Investitionsvorhaben notwendigen Investitionskosten.

Zuwendungsempfänger sind im Rahmen der EFRE-Förderung kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Körperschaften, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts in Schleswig-Holstein.
Zusätzlich antragsberechtigt im Rahmen der Landesmittel-Förderung sind rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts, Genossenschaften, Vereine sowie Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition nach Anhang I der AGVO werden bevorzugt gefördert.

Zuwendungsvoraussetzungen
– Es muss sich um ein Netzwerk handeln, mit dem Dritte (mindestens 10) versorgt werden.
– Das Netz darf ein Temperaturniveau von maximal 95° C nicht überschreiten.
– Die berechneten Wärmeverluste bei neuen Netzen und die tatsächlichen Wärmeverluste des bestehenden Netzes dürfen 20 Prozent nicht überschreiten.
– In dem Wärmenetz müssen die genutzten Wärmequellen mindestens 50 Prozent Erneuerbare Energie, 50 Prozent Abwärme, 75 Prozent KWK-Wärme oder 50 Prozent einer Kombination dieser Energien betragen.

Alle weiteren Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger Wärmeversorgungssysteme.