05.01.2024

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekabonisierung der Wärmenetze

Das Wärmeplanungsgesetz zum 01.01.2024 schafft die rechtliche Grundlage für eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland. Ziel ist die schrittweise Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien oder Abwärme. Das Gesetz legt Inhalte, Arbeitsschritte und zeitliche Vorgaben für Wärmepläne sowie Dekarbonisierungsvorgaben für Wärmenetzbetreiber fest.

Bereits in Bundesländern wie Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wird die Wärmeplanung umgesetzt. Viele Gemeinden setzen, auch ohne Vorgaben, eigene Wärmepläne auf. Fast jede fünfte Stadt (21 Prozent) in Deutschland beschäftigt sich bereits aktiv mit Wärmeplanung, was auf eine nationale Entwicklung zu moderner, klimafreundlicher, verlässlicher und bezahlbarer Wärmeversorgung hinweist.