21.02.2019

Für alte Heizungen sind jetzt Energielabel Pflicht

Das Energieeffizienzlabel für alte Heizungen zeigt den Hausbesitzer an, wie sparsam ihr Heizkessel ist. Seit dem 1. Januar 2019 ist Das Label ist seit dem 1. Januar 2019 für alle Heizungen Pflicht, die vor 1996 eingebaut wurden. Der Schornsteinfeger bringt das Label im Rahmen der Kontrolle an. Es gilt für bestehende Heizungen in ganz Deutschland und wird bis 2024 sukzessive eingeführt.

Das Energie-Label zeigt auf einer Skala von rot bis grün, wie effizient Wärme produziert wird. Das Label wurde bereits 2016 eingeführt und ist für bestimmte Alterskassen seit 2017 verpflichtend. Die Effizienzklassen reichen von A++ als beste bis E als schlechteste Einstufung. Am 26. September 2019 kommt die kommt die Klasse A+++ hinzu, die Klasse E entfällt.

Für Hausbesitzer entstehen keine Kosten, wenn der Schornsteinfeger den Heizkessel etikettiert. Das Label wird während der Untersuchung der Heizanlage vergeben, die alle drei Jahre stattfinden muss. Festgelegt ist die Regelung im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG). Eine Messung vor Ort ist nicht vorgesehen, um das Label auszustellen. Angebracht wird es an der Vorderseite des Heizkessels.

Die Einstufung A+++ bis A+ erhalten Heizungen, die auf Basis erneuerbarer Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung Wärme produzieren. Die Kategorien A bis D werden für die Kennzeichnung fossiler Heizkessel, die Heizöl, Erdgas oder Flüssiggas als Brennstoff nutzen, verwendet. Alte Holz- und Pelletheizungen bekommen kein Etikett.